ANKOMMEN.
BEWEGEN.
EXPERIMENTIEREN.
KOMMUNIZIEREN.
RESPEKTIEREN.

Hausordnung des Röntgen-Gymnasiums

1. Präambel

Gleichrangige Leitziele der Ausbildung an unserer Schule sind

  • Respekt und Solidarität im gegenseitigen Miteinander,
  • die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen als Voraussetzung für ein Studium oder eine herausgehobene berufliche Tätigkeit,
  • die Befähigung zu reflektiertem, eigenverantwortlichem Handeln und
  • die Förderung der Bereitschaft zu sozial verantwortungsvoller Mitgestaltung des eigenen schulischen und gesellschaftlichen Umfelds.

Für den Alltag gibt die Hausordnung verbindliche Regelungen vor, die dazu dienen, Störungen des Unterrichts zu vermeiden, Sicherheitsanforderungen Rechnung zu tragen und den Schutz von Schulmitgliedern und schulischen Einrichtungen zu gewährleisten. Sie will aber auch allen Schulangehörigen angemessenen Freiraum geben, sich in den Pausen zu entspannen und sich geeignet zu beschäftigen. Einengungen dieser Freiräume können umso sparsamer gehandhabt werden, je mehr sich alle Schulangehörigen dem Leitgedanken einer leistungs- sowie ergebnisorientierten und zugleich vom Geist sozialer Verantwortung geprägten Schule verpflichtet fühlen.

2. Tagesablauf

2.1 Unterrichtszeiten

1. Stunde 08:00 - 08:45   7. Stunde 13:00 - 13:45
2.Stunde 08:45 - 09:30   8. Stunde 13:45 - 14:30
Kleine Pause 09:30 - 09:40   9. Stunde 14:30 - 15:15
3. Stunde 09:40 - 10:25   Pause 15:15 - 15:30
4. Stunde 10:25 - 11:10   10. Stunde 15:30 - 16:15
Große Pause 11:10 - 11:30   11. Stunde 16:15 - 17:00
5. Stunde 11:30 - 12:15      
6. Stunde 12:15 - 13:00      

 

2.2 Öffnung des Schulgebäudes in der Zeit von 7.00 Uhr bis 7.30 Uhr für Schüler und Schülerinnen mit besonders ungünstigen Verkehrsanbindungen:

  • Schüler und Schülerinnen der 5. - 10. Klassen: Cafeteria
  • Schüler und Schülerinnen der Oberstufe zusätzlich die Räume 14 und v03

Schüler, die sich schon vor 7.30 Uhr im Schulgebäude befinden, werden um ein besonders verantwortungsvolles Verhalten im Schulhaus gebeten. Bei etwaigen Konflikten sollen sich alle anwesenden Schüler um Beilegung und Einhaltung der Ordnung bemühen. Gelingt keine Beilegung des Konflikts, soll ein Schüler Herrn Weiß oder eine bereits anwesende Lehrkraft im Direktorat oder im Lehrerzimmer beiziehen. Beschädigungen in den Aufenthaltsräumen sind sofort Herrn Weiß oder im Direktorat zu melden.

2.3 Genereller Einlass ab 7.30 Uhr

Allen Schülern und Schülerinnen ist ab 7.30 Uhr der Zugang zum Klassenzimmer der 1. Stunde gestattet, die Türen bleiben offen. Oberstufenschüler und Oberstufenschülerinnen können die Cafeteria, die Räume 14 und v03 und die Sitzgelegenheiten vor dem Direktorat und dem Lehrerzimmer nutzen. Um 7.50 Uhr suchen alle Schülerinnen und Schüler den für die erste Stunde vorgesehenen Unterrichtsraum auf. Schüler, die in der 1. Stunde in den naturwissenschaftlichen Fachräumen in Erdgeschoss und Keller Unterricht haben, begeben sich in die Cafeteria.

2.4 Regulärer Unterrichtsbeginn ist 8.00 Uhr

Schüler und Lehrer halten sich spätestens ab 7.55 Uhr im jeweiligen Unterrichtsraum auf.

2.5 Kleine Pause: 9.30 Uhr – 9.40 Uhr (Dauer: 10 Minuten)

Schüler, Schülerinnen und Lehrkräfte suchen bei Bedarf ihre neuen Unterrichtsräume auf.

2.6 Große Pause: 11.10 Uhr – 11.30 Uhr (Dauer: 20 Minuten)

  • Aufenthalt für Klassen 5 mit 9: Pausenhof, Cafeteria und Schülerbücherei. Ein Aufenthalt in den Gängen ist nicht gestattet.
  • Schüler und Schülerinnen ab Klasse 10 können auch den Hofbereich der VHS nutzen.
  • Auf Fußgänger und den Busbetrieb ist Rücksicht zu nehmen.
  • Schülern und Schülerinnen ab Jahrgangsstufe 10 ist grundsätzlich das Verlassen des Schulgebäudes gestattet. Voraussetzung dafür ist die pünktliche Rückkehr zum Unterricht und ein tadelloses Verhalten außerhalb der Schule. Bei Verstoß gegen diese Regelung kann die Erlaubnis widerrufen werden. In diesem Fall muss die Pause unter Lehreraufsicht auf dem Schulgelände verbracht werden. Außerhalb des Schulgeländes besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Davon ausgenommen ist der Wechsel zu ausgelagerten Unterrichtsstätten.

2.7 Schlechtwetterpause (nur bei Durchsage)

Der Aufenthalt ist im gesamten Schulhaus erlaubt, auch in den Klassenräumen. Die Klassenzimmer sind zu lüften, Türen sollen offen bleiben.

2.8 Mittagspause: 13.00 Uhr – 13.45 Uhr

In der Pause zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht besteht keine Verpflichtung zur Anwesenheit in der Schule. Für alle Schüler, die im Schulhaus bleiben, gilt es, besondere Rücksicht auf die arbeitenden Mitschüler zu nehmen.

Aufenthaltsmöglichkeiten zum Arbeiten:

  • Für die Oberstufe (Jahrgangsstufen 10 mit 12) die Räume 14 und v03. In diesen Räumen ist auf Ruhe zu achten.

Aufenthaltsmöglichkeiten zur Entspannung:

  • Pausenhof
  • Sitzinseln auf den Gängen
  • Cafeteria

2.9 Die Lehrkräfte der 4., 6. bzw. der jeweils letzten Stunde, in der Unterricht im besuchten Raum stattfindet, sorgen für Ordnung und schließen ab

2.10 Aufenthalt am Unterrichtsende am Nachmittag

  • Grundsätzlich wie in der Mittagspause
  • Für die Offene Ganztagesschule gelten besondere Aufenthaltsregelungen.
  • Für das Schülernachhilfenetzwerk können Räume bei Herrn Weber beantragt werden.
  • Bis 17.00 Uhr müssen alle Aufenthaltsräume zur Reinigung frei gemacht werden.
  • Das Gebäude wird an Schultagen um 18.00 Uhr, freitags um 16.00 Uhr geschlossen.

3. Gänge zwischen verschiedenen Unterrichtsorten

Beim notwendigen Wechsel zwischen verschiedenen Unterrichtsorten (z. B. Schulgebäude, Sportstätten, VHS) ist der direkte Weg zu wählen, sonst ist der Versicherungsschutz nicht gegeben. Unterrichtsverluste sollen möglichst gering gehalten werden, der Sicherheit im Straßenverkehr kommt aber Vorrang zu (Ampeln beachten!).

4. Fernbleiben vom Unterricht oder anderen schulischen Veranstaltungen

Der Schule obliegt eine Fürsorgepflicht für Schüler und Schülerinnen aller Jahrgangsstufen. Daher ist die Schule bei unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Erkrankung), die einen Unterrichtsbesuch verhindern, unverzüglich über das Elternportal zu beantragen. Bei Erkrankungen von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule im Sekretariat eine ärztliche Bescheinigung über die Dauer der Krankheit vorzulegen.

Bei Erkrankungen während des Schultages wendet sich der Schüler bzw. Schülerin an das Sekretariat. Für die OGS gilt ein gesondertes Verfahren.

5. Unterrichtsbefreiungen

Bei vorhersehbaren Unterrichtsversäumnissen, z.B. wegen eines zwingenden Arzttermins, ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Unterrichtsbefreiung über das Elternportal zu beantragen. Prinzipiell besteht an allen Schultagen Schulpflicht, in Ausnahmefällen liegt es im Ermessen der Schulleitung, ob eine Befreiung eingeräumt wird. Dabei soll Unterrichtsausfall grundsätzlich vermieden werden. Anträgen mit gewichtiger Begründung wird sich die Schulleitung aber nicht verschließen. Oft lässt sich durch frühzeitige Information der Fachlehrer eine Überschneidung mit schulischen Prüfungsterminen vermeiden. Gewichtige Gründe können insbesondere unverrückbare Arzttermine, ärztlich angeordnete Kurmaßnahmen und die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen, an außerschulischen Prüfungen oder auch an überregionalen Turnieren oder Trainingslagern von Leistungssportlern sein. Berücksichtigt werden können in der Regel auch die Mitwirkung an kulturellen Veranstaltungen von regionaler oder überregionaler Bedeutung sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, die ein übergeordnetes Bildungsziel der Schule in besonderer Weise fördern. Private Urlaubsplanungen stellen dagegen in der Regel keinen gewichtigen Beurlaubungsgrund dar. Da allzu kurzfristig gestellte Anträge meist keine individuelle Beurteilung mehr zulassen, ist in diesen Fällen oft eine Ablehnung die einzige Entscheidungsmöglichkeit, um gravierende schulische Folgen sicher auszuschließen.

6. Sondernutzungen

Die Schulleitung ist bemüht, die schulischen Einrichtungen nach Möglichkeit auch für außerunterrichtliche Aktivitäten der SMV (z.B. Schülernachhilfe, Unterstufenfasching) zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stützt sie auch Bemühungen außerschulischer Stellen (Sportvereine, Sing- und Musikschule), die ein wertvolles Bildungs- oder Freizeitangebot für unsere Schüler einbringen möchten. Voraussetzung für die Einbindung dieser Aktivitäten ist eine klare Festlegung der Nutzungsdauer und der Art der Nutzung in Absprache mit der Schulleitung, um Probleme mit Aufsichtsfragen sowie Kollisionen mit Unterrichtsveranstaltungen und Reinigungsarbeiten zu vermeiden.

7. Wertsachen

Wertsachen sind nicht durch eine eigene Sachversicherung der Schule oder des Sachaufwandträgers geschützt. In Anbetracht der großen Schülerströme und des täglichen Publikumsverkehrs sieht sich die Schule auch nicht in der Lage, ein Eindringen von Schulfremden absolut zuverlässig zu unterbinden. Neben einer angemessenen Vorsicht empfiehlt sich unter Umständen (z.B. bei teuren Fahrrädern) der Abschluss einer privaten Versicherung.

Im Schulgebäude können zu einem erschwinglichen Preis Schließfächer eines Privatunternehmens angemietet werden. Aktuelle Informationen über die Mietkonditionen sind im Sekretariat erhältlich.

8. Rauch- und Alkoholverbot

Das Rauchen und der Konsum von Alkohol sind im gesamten Schulbereich (auch in den Pausenaufenthaltsbereichen vor der Schule und auf den Verbindungswegen zwischen den Unterrichtsstätten) gesetzlich untersagt. Auch die Benutzung von E- Zigaretten sowie E-Shishas ist im gesamten Schulbereich nicht erlaubt.

9. Androhung von Gewalttaten

Bereits die Androhung eines Amoklaufs oder anderer Gewalttaten gegen Mitschüler oder Lehrer ist eine schwerwiegende Störung des Schulfriedens. Wenn solche Drohungen bekannt werden, wird die Schule in jedem Fall reagieren und den Sachverhalt klären. Dabei ist es vollkommen gleich, ob eine solche Drohung innerhalb oder außerhalb der Schule, mündlich oder im Internet ausgesprochen wird. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Drohung ernst gemeint oder eine unbedachte Äußerung war. Auch solche Drohungen werden schul- oder sogar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

10. Cityroller, Skateboards, Bälle etc.

Wegen der damit verbundenen Gefährdung anderer Schulangehöriger dürfen Cityroller, Skateboards u. ä. innerhalb des Schulgeländes nicht benutzt werden.

Auch Bälle dürfen in den Klassenräumen und in den Gängen nicht benutzt werden.

11. Mobiltelefone und andere Speichermedien (bitte auch die veränderten Nutzungsregelungen beachten)

Nach gesetzlichen Vorgaben müssen Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien im Schulbereich generell ausgeschaltet bleiben. In wichtigen Einzelfällen kann eine anwesende Lehrkraft die Benutzung zulassen. Bei Prüfungen stellt schon die Bereitstellung von solchen Medien einen Unterschleifversuch dar, sie sind deshalb bei der aufsichtführenden Lehrkraft zu hinterlegen. Das Fotografieren (insbesondere auch mit Fotohandys) von einzelnen Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung verletzt ebenso wie die audiovisuelle Aufzeichnung von Szenen aus dem Schulalltag grundsätzliche Persönlichkeitsrechte, sie sind daher im gesamten Schulbereich untersagt. Ausnahmen, etwa für Zwecke der Schülerzeitung, sind nur mit Zustimmung einer betreuenden Lehrkraft und aller erfassten Personen zulässig. Nicht berührt hiervon sind selbstverständlich private Erinnerungsfotos an besondere Schulveranstaltungen.

Würzburg, 12.09.2022

OStD Dr. N. Kocher, Schulleiter