Formulare im Krankheitsfall
Im Fall einer Erkrankung muss die Schule unverzüglich informiert werden. Die Krankheitsanzeige kann telefonisch oder per Fax erfolgen. Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Tag bei der Schule vorliegen.
Kann Ihr Kind die Nachmittagsbetreuung nicht besuchen, so muss das Kind hierfür eine Befreiung vorlegen.