ANKOMMEN.
BEWEGEN.
EXPERIMENTIEREN.
KOMMUNIZIEREN.
RESPEKTIEREN.

Die Aufgaben des Elternbeirats

Elternbeirat: Bindeglied zwischen Eltern und Schule

Wir wollen Eltern und Schule zusammenbringen. Unsere Aufgaben und Rechte sind gesetzlich geregelt. Wir befassen uns zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an uns herangetragen werden und und ermöglichen über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Wir wirken bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.

Unsere Aufgaben sind unter anderem:
•    die Interessen der Eltern der Schülerinnen und Schüler zu vertreten;
•    den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
•    das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
•    Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
•    die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
•    über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
•    bei Verfahren, die zur Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers führen können, gehört zu werden.

Unsere Tätigkeit ist ehrenamtlich. Wir schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrkräften und sind so umfassend informiert.

Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt zwei Jahre.
Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.

Weitere Infos: